Die Schritte zur ersten Therapiestunde lassen sich vereinfacht zusammenfassen:

  1. Ein Arzt stellt bei Ihnen Bedarf für eine logopädische Behandlung fest. Je nach Störungsbild können Sie sich an 
  • Kinder- und Jugendärzte,
  • HNO-Ärzte, Phoniater, 
  • Neurologen, 
  • Zahnärzte, Kieferorthopäden, 
  • Allgemeinmediziner, oder 
  • Internisten wenden. 
  • Der behandelnde Arzt stellt Ihnen eine so genannte Heilmittelverordnung (Rezept) aus. Ihre Krankenkasse übernimmt dann die Kosten Ihrer Therapie.
  1. Sie nehmen Kontakt mit der Logopädischen Praxis auf um einen Termin zu vereinbaren.
  2. Bei einem Anamnesegespräch können Sie ihre Therapeutin kennenlernen. Sie bespricht mit Ihnen die Behandlungsmethode und den Therapieverlauf.
  3. Am Ende einer 10stündigen Behandlungsreihe wird der Arzt schriftlich über den Therapieverlauf und ggf. weitere erforderliche Maßnahmen unterrichtet.
  4. Nach Beendigung einer Verordnung ist eine ärztliche Kontrolle erforderlich.

Die gesetzlichen Kassen fordern bei Erwachsenen einen Selbstkostenbeitrag pro Verordnung in Höhe von 10% plus 10€ Verordnungsgebühr. Die Höhe der Summe entspricht den Gebührentabellen der gesetzlichen Krankenkassen

Ausführliche Beratung

Diese Website kann Ihnen nur einen groben Überblick über die logopädischen Störungsbilder geben, bzw. einen ersten Eindruck vermitteln. Sicher haben Sie noch weitere Fragen. Es ist selbstverständlich für uns, Interessierte in einem kurzen Telefonat über Störungsbilder, Therapiemöglichkeiten und Kassen- beziehungsweise Selbstzahlerleistungen (Individuelle Gesundheits- Leistungen) zu informieren.

Sollten Sie also noch offene Fragen haben, so können Sie gerne direkt mit uns in Kontakt treten. Rufen Sie uns einfach an – wir freuen uns auf Sie!